Auslandrechnungen

Bei Auslandrechnungen ist ausnahmslos der CHF-Betrag zu erfassen.
Bei Fremdwährungen ist daher der Gegenwert in CHF gemäss Buchhaltung zu eruieren.
Dienstleistungen im Ausland sind gemäss geltender Steuergesetzgebung von der örtlichen, ausländischen MwSt befreit.
Hingegen fällt in der Schweiz eine so genannte Bezugssteuer an.
Diese Bezugssteuer beträgt ebenfalls 8% und ist in der Praxis analog der MwSt unter der Rechnungsposition MwSt aufzuführen.

Vorgehen: